1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand Jan. 2005)
1. Auftrag
Bei Auftragserteilung werden die zur Anfertigung des Eintrages (Kataloganzeige,
Interneteintrag, Reiseführer etc.) erforderlichen Angaben gemacht und
Unterlagen, für die das Urheberrecht beim Auftraggeber liegt,
übergeben. In Ausnahmefällen werden die Unterlagen nachgereicht.
Gehen sie nicht spätestens innerhalb 8 Kalendertagen nach Unterzeichnung
des Auftrages bzw. eines festgelegten Termins beim Auftragnehmer ein, so ist
der Auftragnehmer verpflichtet und berechtigt, den Eintrag nach eigenem
Ermessen herzustellen.
2. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Festlegung auf dem
Auftrag. Nachträglich getroffene mündliche oder fernmündliche
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen
Bestätigung. Eine Berufung auf mündliche Absprachen im Streitfall
schließen die Vertragspartner deshalb auch ausdrücklich aus.
3. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der
Auftragnehmer berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der
bei einer Übersendung eines Korrekturabzuges gesetzten Frist schriftlich
mitgeteilt werden. Der Auftraggeber kann sich nach
Montage/Veröffentlichung auf den Einwand, keinen Korrekturabzug erhalten
zu haben, nur dann berufen, wenn er zuvor einen Korrekturabzug schriftlich
angefordert bzw. angemahnt hat. Dies gilt insbesondere auch dann als
vereinbart, wenn bereits im Auftrag die Übersendung eines Korrekturabzuges
ausdrücklich vereinbart worden ist. Grundsätzlich reicht für
Korrekturabzüge der Nachweis der Versendung (Einwurfeinschreiben). Nach
Montage/Veröffentlichung können Veränderungen des Eintrags nicht
mehr berücksichtigt werden, bzw. bei Neuauflage oder im Internet nur gegen
Aufpreis.
4. Platzierung, Redaktion
Der Auftragnehmer behält sich vor, Titeländerungen vorzunehmen,
Objekte zusammenzufassen, zu teilen oder einen Eintrag anderweitig zu
platzieren, sofern dies für den optischen Gesamteindruck des Objektes
zweckmäßig ist und die Werbefläche unverändert bleibt. Die
geschalteten Einträge sind unabhängig vom redaktionellen Teil des
Werbeträgers. Sachliche Mängel im redaktionellen Teil und/oder der
Kartographie schließen eine Zahlungsminderung aus.
5. Druckqualität / Bildschirmdarstellung
Der Auftragnehmer gewährleistet für die belegte Werbefläche
Druck-/Darstellungsqualität im Rahmen der durch die vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Unterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Drucktechnisch/darstellerisch bedingte Farbabweichungen von einer vereinbarten
Farbkarte berechtigen nicht zu Reklamationen. Im übrigen sind farbliche
Vereinbarungen und farbliche Sonderwünsche nur dann gültig, wenn
diese auf dem Auftrag ausdrücklich schriftlich notiert worden sind.
6. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag während der umseitig vereinbarten Laufzeit
ist ausgeschlossen, es sei denn, das Werbeobjekt wird aus Gründen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht veröffentlicht. In diesem Fall
entfällt auch die vereinbarte Vergütung. Darüber hinausgehende
Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Aufgabe oder
Übertragung des Geschäftes bzw. der Firma des Auftraggebers, für
welche der Werbeauftrag erteilt wurde, ist ohne Einfluss auf die vertraglichen
Pflichten des Auftraggebers.
7. Laufzeit
Dieser Auftrag hat die auf der Vorderseite vereinbarte Laufzeit und
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor
Ablauf eine schriftliche Kündigung nachweislich beim Auftragnehmer
eingegangen ist. Notwendige oder gewünschte Änderungen der Anzeige
sind vom Auftraggeber durch rechtzeitige Übersendung einer neuen Vorlage
zu veranlassen. Die vertraglich vereinbarte Laufzeit beginnt mit dem Datum der
Erteilung des Auftrages. Der Auftraggeber hat unabhängig vom
Laufzeitbeginn des Vertrages Anspruch auf Veröffentlichung seines Eintrags
über den im Auftrag vereinbarten Zeitraum.
8. Zusatzkosten
Der vereinbarte Preis für Gestaltung enthält ausschließlich die
Texterfassung und geringfügige Veränderungen des Eintrags bei einer
evtl. gewünschten Korrektur. Kosten für Neusatz, umfangreiche
Änderungen sowie jegliche weiter entstehenden Kosten gehen allein zu
Lasten des Auftraggebers.
9. Konkurrenzausschluss
Bei schriftlich vereinbartem Konkurrenzausschluss ist ein namentlicher Hinweis
bzgl. Mitbewerber/Branche erforderlich. Ein Konkurrenzausschluss wird nur mit
einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers Bestandteil des
Vertrages und damit rechtswirksam.
10. Beleg
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg. Je nach Art und
Umfang des Auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten, vollständige
Belegnummern oder PC-Ausdrucke geliefert. Eine Rüge des Auftraggebers, der
Eintrag sei nicht veröffentlicht bzw. der Werbeträger sei nicht
ausgeliefert worden, ist nur binnen eines Monats nach Erhalt der Rechnung
möglich.
11. Standortwahl, Verteilung, Verkauf, Server
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Standortwahl bzw. die Art und
Weise des Verkaufs bzw. der Verteilung. der Werbeträger allein in den
Händen des Buchhandels und sonstigen Verteilerstellen liegt. Aus diesem
Grund wird jegliche Haftung für Standortwahl, Umfang, Zeitpunkt bzw. Art
und Weise hinsichtlich des Verkaufs bzw. der Verteilung der Werbeträger
ausgeschlossen. Sofern der Auftragnehmer selbst Exemplare zum Weiterverkauf
übernommen hat, verpflichtet er sich, die preisgebundenen
Verlagserzeugnisse des Verlages nur zu den jeweils gültigen Ladenpreisen
zu veräußern. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Daten auf
einem vom Auftragnehmer gewählten Server liegen. Die dadurch vom
Auftragnehmer anzuerkennenden AGB lässt der Auftraggeber vorbehaltlos auch
gegen sich gelten.
12. Fälligkeit
Die aus dem Auftrag ermittelten Rechnungssummen werden jeweils am Anfang der
vereinbarten Laufzeiten rein netto fällig. Aufrechnung und
Zurückhaltung seitens des Auftraggebers sind nur mit Gegenforderungen
zulässig, die vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt worden sind.
13. Zahlungsverzug
Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung aller
laufenden Aufträge bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Laufzeit Vorauszahlung für die gesamte Restlaufzeit verlangen,
auch ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel.
Das gleiche gilt bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
14. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der
Einträge, sofern der Druck ausgeführt bzw. die Auslieferung erfolgt
ist bzw. die vorgesehenen Internetseiten ordnungsgemäß
eingefügt worden sind. Für Störungen im Internetbereich sowie im
Bereich des Servers kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.
15. Druckvorlagen
Druckvorlagen werden nur auf besondere Anforderungen an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet nach Ablauf von drei
Monaten nach der ersten Auslieferung des Werbeträgers.
16. Rechtsnachfolger/Titeländerung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Anzeigenauftrag jederzeit auf den
Rechtsnachfolger oder Dritte zu übertragen. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, den Titel und/oder das äußere Erscheinungsbild des
Werbeträgers zu ändern, sofern dies aus sachlichen oder rechtlichen
Erwägungen geboten erscheint.
17. Wirksamkeit
Sämtliche in diesen AGB festgelegten Vereinbarungen können durch
einen Beauftragten des Auftragnehmers nicht aufgehoben werden. Vom Auftraggeber
gewünschte Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
nachträglichen schriftlichen Bestätigung. Sollten eine oder mehrere
der vor- bzw. nachstehenden stehenden Vereinbarungen unwirksam sein, so hat
dieses auf den Bestand der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
18. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wird als
ausschließlicher Gerichtsstand Kassel vereinbart.
19. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, auch bei Nichtkaufleuten, ausschließlich Fuldatal.